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AG Fulda, 14.07.2023 - 92 IK 169/21 |
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- BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04
Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung …
Auszug aus AG Fulda, 14.07.2023 - 92 IK 169/21
(NZI 2006, 232, beck-online).(BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04 -, Rn. 34, juris).
Vor diesem Hintergrund kommt der Rechtsprechung des BGH, dass Auslagenpauschalen Vergütungsansprüche auch nicht mittelbar erhöhen sollen und auch nur für insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten bis zur objektiven Abschlussreife des Verfahrens verlangt werden, eine besondere Bedeutung zu, denn es geht um die berechtigte Dauer der Tätigkeit (BGH ZInsO 2006, 424, 425; BGH NZI 2006, 232 = ZInsO 2006, 254; BGH NZI 2004, 590 [591] = ZInsO 2004, 964) als Grundlage für die Gewährung einer Pauschale.
- BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03
Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage …
Auszug aus AG Fulda, 14.07.2023 - 92 IK 169/21
Die Pauschalierung der Auslagen soll die Festsetzung der Auslagen erleichtern (vgl. BGH NZI 2004, 590) (…BeckOK InsR/Budnik, 31. Ed. 15.4.2023, InsVV § 8 Rn. 13).(NZI 2004, 590, beck-online).
Vor diesem Hintergrund kommt der Rechtsprechung des BGH, dass Auslagenpauschalen Vergütungsansprüche auch nicht mittelbar erhöhen sollen und auch nur für insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten bis zur objektiven Abschlussreife des Verfahrens verlangt werden, eine besondere Bedeutung zu, denn es geht um die berechtigte Dauer der Tätigkeit (BGH ZInsO 2006, 424, 425; BGH NZI 2006, 232 = ZInsO 2006, 254; BGH NZI 2004, 590 [591] = ZInsO 2004, 964) als Grundlage für die Gewährung einer Pauschale.
- BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07
Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes
- BGH, 09.03.2006 - IX ZB 103/04
Auslagenpauschale des Treuhänders im vereinbarten Insolvenzverfahren
Auszug aus AG Fulda, 14.07.2023 - 92 IK 169/21
Vor diesem Hintergrund kommt der Rechtsprechung des BGH, dass Auslagenpauschalen Vergütungsansprüche auch nicht mittelbar erhöhen sollen und auch nur für insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten bis zur objektiven Abschlussreife des Verfahrens verlangt werden, eine besondere Bedeutung zu, denn es geht um die berechtigte Dauer der Tätigkeit (BGH ZInsO 2006, 424, 425; BGH NZI 2006, 232 = ZInsO 2006, 254; BGH NZI 2004, 590 [591] = ZInsO 2004, 964) als Grundlage für die Gewährung einer Pauschale.